
Ein islamistischer Gefährder verübt nach bisherigem Ermittlungsstand einen Terroranschlag. Der Staat weiß vorher, wie gefährlich er ist. Er speichert, bewertet, überwacht, dokumentiert und faxt vermutlich auch.
Trotzdem kommt der Mann frei. Warum? Das Gericht erhält offenbar nicht alle entscheidenden Informationen. Vielleicht ist das Faxgerät kaputt. Vielleicht scheitert es an Zuständigkeiten, Schludrigkeit oder schlichter Inkompetenz. Man weiß es derzeit nicht genau.
Nach dem Anschlag schützt Berlin nun konsequent das, was noch übrig ist: die Befindlichkeit seiner Justiz vor den Fragen kritischer Bürger.
Kritische Bürger gefährlicher als Attentäter?
Nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD sucht die deutsche Politik entschlossen nach Verantwortlichen.
Also außerhalb des eigenen Organigramms.
Abdul B. ist als islamistischer Gefährder bekannt, will zum IS und wird von Sicherheitsbehörden als Hochrisikoperson eingestuft. Noch vor seiner Freilassung kommen Fachleute zu dem Ergebnis, er könne erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen. Der Gefährder entscheidet sich allerdings gegen die Ausreise und für Regionalität. Damit scheint das Risikomodell nicht gerechnet zu haben.
Der Rechtsstaat hat die Gefahr also erkannt. Er bewertet sie, bespricht sie, speichert sie, faxt sie und versieht sie vermutlich in mehreren elektronischen Systemen mit unterschiedlich farbigen Warnhinweisen. Die Sicherheitsbehörden wissen, wie gefährlich der Mann eingeschätzt wird.
Nur dem Gericht, das über seine Freilassung entscheidet, sagt man nichts. Vielleicht will man auch das Berliner Jugendschöffengericht nicht mit zu vielen Informationen beunruhigen.
Zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verläuft offenbar ein sehr breiter deutscher Behördenflur, an dessen Ende ein Schild hängt: Zuständigkeit derzeit nicht besetzt. Oder ein defektes Fax.
Im Mai erhält Abdul B. 22 Monate Jugendstrafe. Das Gericht setzt auf Vorbewährung, Beratung und Deradikalisierung. Man hält ihn für prägbar. Am 25. Juli soll er mit einem Fahrzeug in die Besucher des Berliner CSD fahren und anschließend Menschen mit einer Machete angreifen. Bei dem Anschlag stirbt eine Frau, zahlreiche Menschen werden verletzt.
Die staatliche Gefährderpädagogik ist beendet. Nun beginnt die Bürgerpädagogik.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erklärt, es sei nicht nachvollziehbar, dass ein Mensch mit diesem Radikalisierungs- und Gefährdungsgrad freikomme.
Stimmt.
Noch weniger nachvollziehbar ist allerdings, warum Behörden aus dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers über Informationen zu genau diesem Gefährdungsgrad verfügen, das entscheidende Gericht aber nicht. BKA und Verfassungsschutz unterstehen dem Innenministerium, der BND dem Kanzleramt. Die politische Verantwortung ist damit so großzügig verteilt, dass sie nirgends mehr unangenehm auffällt. Jeder hat ein Stück davon. Niemand genug, um zuständig zu sein.
Das hat etwas von politischer unbefleckter Empfängnis: Das Ergebnis ist da, aber niemand will am Entstehungsvorgang beteiligt gewesen sein. Frauen kennen das auch, wenn sich der Erzeuger aus dem Staub macht. .
Die Berliner Justiz erklärt anschließend, die Kritik sei teilweise undifferenziert und stelle ihre Unabhängigkeit infrage – und damit eine „Säule des Rechtsstaats“. Ok.
Die Generalstaatsanwaltschaft darf die Entscheidung mit einem Rechtsmittel angreifen. Der Innenminister darf sie öffentlich kritisieren. Aber sobald der Bürger fragt, warum ein bekannter islamistischer Hochrisikogefährder freikommt, beginnt offenbar bereits das Mauerwerk der Republik zu knirschen.
Die Säule des Rechtsstaats verträgt Haftentlassungen. Fragen eher nicht.
Anschließend startet das übliche Programm zur nachträglichen Verhinderung bereits geschehener Anschläge.
So werden nun elektronische Fußfesseln für Gefährder gefordert. Die gesetzliche Möglichkeit gibt es seit 2017. Vermutlich muss man sie aber noch einmal mit ernster Stimme und betroffenen Gesichtsausdruck verlangen, damit sie sich aus dem Gesetz erhebt und selbstständig tätig wird.
Sven Schulze von der CDU möchte mit „solchen Menschen“ nicht in einem Land leben. Wie das bei einem hier geborenen deutschen Staatsbürger praktisch funktionieren soll, bleibt unklar. Käme derselbe Satz aus der AfD, würde die CDU ihn vermutlich als unerhörten Angriff auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt zurückweisen. Aus dem eigenen Mund gilt er als entschlossene Regierungspolitik. Aber für praktische Fragen ist die politische Sehnsuchtsprosa ohnehin nicht zuständig.
Friedrich Merz wiederum fragt, weshalb er sein iPad orten könne, die Polizei aber keine Gefährder. Warten wir also auf die Forderung, künftig jeden Gefährder mit einem iPad auszustatten.
Damit ihn die Polizei orten kann. Oder wenigstens Herr Merz.
Abdul B. wird allerdings überwacht. Sein Telefon wird abgehört, sein Hauseingang gefilmt. Die Kamera zeichnet sogar auf, wie er am Abend der Tat das Haus verlässt. Das iPad hätte man kaum besser gefunden.
Der Unterschied ist nur: Ein iPad wird nach erfolgreicher Ortung gewöhnlich eingesammelt. Beim islamistischen Gefährder hofft man offenbar, er werde sich selbst deaktivieren.
Wer nun meint, die deutsche Justiz sei grundsätzlich lasch, irrt übrigens. Sie kann auch anders.
Es kommt auf die Gefahr an. Oder auf die Art des Gefährders.
So sitzen Beschuldigte im Verfahren um die Gruppe Reuß seit Dezember 2022 teilweise noch immer in Untersuchungshaft. Mehr als 120 Verhandlungstage, rund dreieinhalb Jahre Haft, kein rechtskräftiges Urteil. Auch bei den sogenannten Sächsischen Separatisten bevorzugt der Staat die weniger therapeutische Form der Gefahrenabwehr.
Natürlich sind die Fälle juristisch verschieden. Das ist die amtliche Zauberformel, mit der jeder sichtbare Unterschied im staatlichen Gefahrenappetit verschwindet.
Beim mutmaßlichen rechten Umstürzler gilt:Lieber drei Jahre zu lange in Haft als einen Tag zu früh draußen. Beim islamistischen Hochrisikogefährder. Sicherheitsbehörden Vorbewährung, Beratung, Reifeentwicklung und Prinzip Hoffnung.
Man muss jungen Menschen schließlich eine Chance geben. Außer sie sind „Rechts“. Abdul B. bekommt sie. Er ist ja nur ein Islamist und lein „rechter“ Gefährder der nachts beim Survivel Training im Wald hockt.
Nun erklärt Berlin nicht die unterbrochene Informationskette zum Problem, sondern die Kritik daran. Polizei und Justiz hätten nach geltendem Recht gearbeitet. Es habe keine konkreten Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Tat gegeben.
Das mag juristisch zutreffen. Es erklärt nur nicht, warum vorhandene Risikobewertungen nicht dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Der Staat weiß vieles. Nur weiß es nicht derjenige, der entscheiden muss. Fragt man nach der Verantwortung, verschwindet sie zwischen BKA, BfV, BND, LKA, Staatsanwaltschaft, Gericht und Kanzleramt.
Und wer anschließend noch einmal nachfragt, arbeitet plötzlich nicht mehr an der Aufklärung, sondern am Mauerwerk. Kritik ist dann nicht mehr demokratische Kontrolle. Sie gilt fast schon als Zersetzungsarbeit an der „Säule des Rechtsstaats“.
Politik und Behörden tragen in diesem Verfahren offenbar weder Informationen noch Verantwortung.
Und ganz offensichtlich auch keine Fragen.

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