Operation Tigerwohl

Wenn der Amtsschimmel Raubkatzen frisst

Behördenwillkür tritt nur selten mit einem Schild auf, auf dem „Behördenwillkür“ steht. Sie erscheint gewöhnlich als alternativlose Gefahrenabwehr. Mit Polizei, Pressemitteilung und einer Tierschutzorganisation, die idealerweise Lobbyarbeit, Forderung, Problem und Lösung zugleich anbietet.

Für die Öffentlichkeit gibt’s ein paar Transportboxen, die plakative Verkündung einer „Rettung“ und den passenden Spendenaufruf. Problem, Lösung und Spendenbutton aus einer Hand.

Dabei werden sechs Tiger nicht vor einem zusammenbrechenden Käfig gerettet. Sie werden zur Herstellung des amtlich errechneten Sollbestands entfernt.

Acht Tiger sind ein Tierschutzproblem.

Zwei Tiger sind ein genehmigungsfähiger Restbestand.

Sechs Tiger sind Spanien.

Das ist moderne Gefahrenabwehr. Man muss nur richtig sortieren.

So geschehen in Dölzig bei Leipzig, wo Carmen Zander mit ihren Tigern gestrandet ist.

Einst ausgezeichnet für ihre Arbeit mit Tigern, wird dieselbe Biografie heute zum Belastungsmaterial. Der Zeitgeist hat sich gewandelt, Tigerdressuren sind out. Sagt auch der Fernseher. Und der muss es ja wissen.

Also Dressurauftritte weg. Problem: Die Tiger sind noch da.

Ein Ärgernis. Für Behörden, den Landkreis, den örtlichen Bürgermeister und für Uschi und Gerd, denen das Billigschnitzel vom Discounter plötzlich nicht mehr schmeckt beim Gedanken, dass einem Tiger möglicherweise ein Quadratmeter zu wenig zur Verfügung steht.

Jeder tut, was er kann. Die Behörden reagieren mit Auflagen, Kontrollen und Verboten, die Zander als Schikanen empfindet. Uschi und Gerd werfen ihren Frust ins Internet. Fristen laufen, Klagen sind eingereicht, es geht nicht so recht voran. Aber dann.

Ein toter Tiger als nachträglicher Vollzugshelfer

Im Mai entkommt Tiger Sandokan aus der Anlage, verletzt einen Helfer schwer und wird von der Polizei erschossen. Der verletzte Mann stirbt später. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen.

Ein entlaufener Tiger. Ein Toter. Polizeieinsatz. Schlimmer geht das öffentliche Begleitbild kaum.

Für Behörden, Politik und beteiligte Tierschutzorganisationen ist der Vorfall ein Geschenk. Wenn auch eines mit Blut daran. Von nun an müssen sie nicht mehr über Quadratmeter, Gruppenhaltung und die rechtliche Bedeutung eines Gutachtens sprechen. Sie können auf den toten Tiger zeigen.

Fall erledigt.

Der Schkeuditzer CDU-Bürgermeister verkündet kernig: „Die Tiger müssen weg.“ Beim Schutz vor bekannten Attentätern ist die Union meist etwas komplizierter unterwegs. Bei Raubkatzen reicht ein Satz.

Das Tier hat Zähne. Gefahrenlage erkannt.

Und der deutsche Staat kann handeln. Sogar schnell.

Man darf ihm nur keine kaputte Brücke, keinen bekannten Gefährder und kein marodes Schulgebäude vorlegen. Hilfreicher sind eine private Tierhalterin, eine abgelaufene Frist und sechs Tiger, die nach dem behördlichen Flächenberechnungsorakel zu viel sind.

Die Frist endet am 30. Juni.

Am 1. Juli steht die Staatsgewalt vor der Tür.

Mit rund 25 Polizisten, die das Gelände in Dölzig absichern. Der Staat hat offenbar große Sorgen, dass die Aktion nicht wie geplant verläuft. Oder dass zufällige Passanten zu viel von jenem Tierschutz sehen, der gleich hergestellt werden soll.

Tierärzte treten mit Narkosegewehren an die Gehege mit den panischen, verängstigten Tigern. Das Tierwohl wird zunächst ballistisch hergestellt.

Sechs verängstigte Tiger werden sediert, ihre Chips ausgelesen, ihr Gesundheitszustand untersucht. Anschließend werden sie einzeln in Transportkisten verladen, in Fahrzeuge geschoben und auf eine mehr als 2.000 Kilometer lange Reise quer durch Europa geschickt.

Unmittelbar nach der Narkose. Im Sommer. Ohne vorherige Gewöhnung an diesen Transport.

Tierschutz nach Art des Landratsamt Nordsachsen und der Tierschutzorganisation AAP

Transportfähigkeit kraft Vollzugswillen

Besonders bemerkenswert wird der Tierschutz dort, wo die Tiere transportiert werden müssen.

Die langjährig mit Wildtieren arbeitende Tierärztin Alexandra Dörnath erklärt, sie habe für die Tiger ein Attest ausgestellt, mit dem sie deren Transportfähigkeit unter den konkret vorgesehenen Bedingungen verneint.

Nicht, weil die Tiere krank gewesen seien. Im Gegenteil: Dörnath beschreibt ihren Zustand als außergewöhnlich gut. Sie hält vielmehr die Verbindung aus Narkose, fehlender Transportvorbereitung, Stress und einer mehr als 2.000 Kilometer langen Fahrt für tierschutzwidrig. Nach ihrer Darstellung wird vor der Narkose weder nach der letzten Futter- und Wasseraufnahme noch nach möglichen Arzneimittelunverträglichkeiten oder Erkrankungen einzelner Tiere gefragt. Behördlicher Vollzug vor Narkoserisko. Bisschen Schwund ist immer.

Die Behörde lässt die Tiere vom Transporteur untersuchen und erklärt sie für transportfähig. Praktisch.

Damit ist die fachliche Meinungsverschiedenheit gelöst. Nicht durch weitere fachliche Klärung.

Durch Verladung.

So geht moderner Tierschutz in Sachsen.

Das Amt vollzieht. AAP übernimmt. Spanien wartet.

Das Tierwohl wird vermessen

Der öffentlich genannte Kern des Streits ist auch kein akuter Hungerzustand, keine unbehandelte Seuche und auch kein zusammenbrechender Tigerbestand.

Es geht um Fläche.

Nach Auffassung des Landratsamtes entsprechen Gehege und Gruppengröße nicht den Platzvorgaben des sogenannten Säugetiergutachtens. Zander erklärt dagegen, sie habe ihre Anlagen fortlaufend erweitert und die Vorgaben nach ihrer Überzeugung umgesetzt. Ihre Form der Gruppenhaltung und die tatsächlichen Bedürfnisse der Tiere würden vom Amt falsch bewertet.

Die von ihr hinzugezogene Tierärztin beschreibt die Tiger als gesund, ausgeglichen und in sehr gutem Pflege- und Ernährungszustand. Verhaltensstörungen habe sie nicht festgestellt.

Es geht damit offenbar nicht um die Rettung akut leidender oder medizinisch unterversorgter Tiere.

Es muss eine Abweichung zwischen Tigerzahl und amtlich genehmigtem Rechteck beseitigt werden.

Sechs Tiere werden zu tierischen Überbeständen. Nicht krank. Nicht verwahrlost.

Nur verwaltungsgeometrisch überzählig.

Das sogenannte Säugetiergutachten ist dabei kein Gesetz. Nach der von Dörnath angeführten juristischen Fachliteratur handelt es sich auch nicht um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das eine konkrete Einzelfallprüfung und die Auseinandersetzung mit anderen fachlichen Einschätzungen überflüssig macht.

Im Landkreis Nordsachsen wird die Empfehlung trotzdem mit jener Andacht gelesen, die früher heiligen Schriften vorbehalten war.

Das Papier sagt Quadratmeter. Der Tiger sieht gesund aus. Das Papier gewinnt.

Schließlich kann sich ein Tiger irren. Eine Tabelle eher nicht.

Die Behörde nennt den Vorgang „Fortnahme“. Das klingt sanft. Fast wie ein Spaziergang.

Tatsächlich werden die Tiere sediert, brutal aus ihrer gewohnten Gruppe und Umgebung gerissen, ihrer bisherigen Halterin entzogen, über die Grenze und quer durch Europa gefahren und in einer spanischen Auffangstation untergebracht.

Die Entscheidung schafft binnen Stunden Tatsachen, deren spätere gerichtliche Korrektur ungefähr so praktikabel ist wie die Rückholung eines bereits abgefahrenen Güterzuges.

Rechtsschutz ist selbstverständlich möglich.

Die Tiger sind nur schon mal weg.

Das ist vorausschauendes Verwaltungshandeln in Sachsen .Sollte der Rechtsstaat später zu einem anderen Ergebnis kommen als die Tigerexperten des Landratsamtes Nordsachsen, ist sichergestellt, dass sich deren Entscheidung kaum noch praktisch rückabwickeln lässt.

Man kann es auch effektiven Rechtsschutz nach sächsischer Auslegung nennen:

Der Bürger darf sich wehren, während das Landratsamt den Streitgegenstand vorsorglich nach Spanien transportieren lässt.

Ob es sich rechtlich um eine notwendige Rettung, einen unverhältnismäßigen Vollzug oder die Herstellung vollendeter Tatsachen handelt, darf anschließend ein Gericht klären.

In Ruhe. Die Tiger sitzen währenddessen in Spanien.

Der Verbleib von zwei Tieren zeigt jedenfalls, dass selbst das Landratsamt die Anlage nicht schlechthin für ungeeignet hält. Sie ist nach amtlicher Auffassung nur für zwei Tiger gut und für acht Tiger schlecht.

Tierwohl ist damit keine Frage des Ortes, der Versorgung oder des konkreten Zustands.

Tierwohl ist Mathematik. Zumindest im Landkreis Nordsachsen.

Acht minus sechs ergibt rechtmäßig.

Schwein gehabt

Für Tiger gibt es kein Tierwohllabel. Dafür gibt es ein Säugetiergutachten und im Landkreis Nordsachsen offenbar ausreichend Zollstöcke.

Bei Schweinen ist der Staat weniger empfindlich. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schreibt für ein Mastschwein mit mehr als 110 Kilogramm genau einen Quadratmeter Mindestbodenfläche vor. Ob das Schwein 120 oder 250 Kilogramm wiegt, macht die Tabelle nicht nervös: Über 110 Kilogramm bleibt ein Quadratmeter ein Quadratmeter.

Auf den rund 900 Quadratmetern von Carmen Zander ließen sich danach – rein nach der gesetzlichen Mindestbodenfläche gerechnet – 900 ausgewachsene Mastschweine unterbringen.

Völlig legal.

Acht Tiger dagegen überfordern dieselbe Fläche offenbar so schwer, dass Polizei, Narkosegewehre und ein Transport nach Spanien erforderlich werden.

Das Schwein darf sein Leben auf einem Quadratmeter verbringen, weil es am Ende als Lebensmittel vorgesehen ist. Der Tiger liegt gesund und gepflegt in seinem Gehege herum, verstößt dabei aber gegen eine Empfehlung.

So unterscheiden Behörden und Tierschutz sehr sorgfältig zwischen schützenswerten Tieren und wirtschaftlich verwertbaren.

Das Schwein hat Schwein gehabt.

Es wird nur gegessen.

Der Tiger wird gerettet.

Carmen Zander hört ihre Tiger schreien

Und die Halterin?

Carmen Zander schildert den Einsatz als gewaltsamen Bruch ihres Lebenswerks. Nach ihrer Darstellung werden die Tiger im Morgengrauen aus dem Schlaf gerissen und von fremden Menschen, Fahrzeugen und Betäubungswaffen umstellt.

Sie selbst darf den Tieren weder beistehen noch sie beruhigen. Zander berichtet, sie habe ihre Tiger aus Angst und Panik schreien gehört.

Für Behörde und Tierschutzvollzug ist das vermutlich nur ein betriebsbedingtes Nebengeräusch.

Sie bezeichnet die Wegnahme als tierschutzwidrig und als schweres Unrecht. Die Tiere habe sie seit ihrer Geburt begleitet, täglich versorgt und in stabilen Familien- und Gruppenstrukturen gehalten. Sie seien für sie nicht bloß ein Bestand, sondern Familie, Lebenswerk und wirtschaftliche Existenz.

Natürlich entscheidet persönliche Bindung allein noch nicht über die Rechtmäßigkeit einer Tierhaltung.

Aber sie ist auch nicht bedeutungslos, nur weil sie in keiner Quadratmetertabelle vorkommt.

Zander bestreitet zudem, dass Sicherheitsmängel ihrer Anlage zum Ausbruch Sandokans geführt hätten. Nach ihrem Kenntnisstand seien mehrere Schieber und Türen geöffnet worden. Die kriminaltechnische Untersuchung müsse abgewartet werden.

Das ist ihre Darstellung. Abschließend geklärt sind die Umstände des Ausbruchs bislang nicht.

Das Landratsamt wartet allerdings nicht auf die abschließende Klärung.

Es wartet auf den Fristablauf. Das ist verwaltungstechnisch zuverlässiger.

Am Ende des Tages ist die behördliche Sollzahl hergestellt.

Zwei Tiger in Dölzig.

Sechs Tiger auf dem Weg nach Spanien.

Und irgendwo im Landratsamt liegt ein Säugetiergutachten, das endlich wieder in sich ruht.

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