Der Politoffizier und die Demokratie

Sven Hüber hat offenbar noch immer die alte Bedienungsanleitung

Einst Politoffizier der DDR-Grenztruppen, eine Wende später Erster Polizeihauptkommissar, Vorsitzender des Hauptpersonalrats der Bundespolizei und stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei beim früheren Klassenfeind.

Früher hält er DDR-Grenzsoldaten politisch auf Schuss-Linie, heute erklärt er Bundespolizisten, welche Partei mit ihrem Diensteid vereinbar sei.

Das Einsatzgebiet hat sich geändert. Die Kernkompetenz nicht. Eines muss man Sven Hüber lassen: Er ist seinem beruflichen Grundthema erstaunlich treu geblieben. Oder anders ausgedrückt: Man kann den Politoffizier aus dem Sozialismus holen. Schwieriger wird es offenbar, den Sozialismus aus dem Politoffizier zu bekommen.

Es ist einer der erstaunlich elastischen deutschen Lebensläufe, die 1989 nicht zerbrechen, sondern lediglich das Hoheitszeichen wechseln. Gestern politischer Offizier beim antifaschistischen Schutzwall, kurz gewendet, und schon Beamter beim früheren imperialistischen Klassenfeind.

Hüber war Politoffizier der DDR-Grenztruppen. Auch wenn das heute gern etwas nach Betriebspädagogik klingt: Politoffiziere waren nicht für Kantinenpläne, Grünanlagen oder das Facility Management des antifaschistischen Schutzwalls zuständig.

Ihre Aufgabe bestand darin, Menschen in Uniform politisch auf Schuss-Linie zu halten. Er studiert Gesellschaftswissenschaften an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ und arbeitet anschließend als Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef im Grenzregiment 33. Politische Schulung und ideologische Anleitung der Grenzsoldaten gehören zu seiner Tätigkeit.

Erfolgreich gewendet ist Hüber heute stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei und beschäftigt sich nach wie vor mit der richtigen politischen Haltung von Menschen in Uniform.

Systeme ändern sich. Berufserfahrung bleibt. Damals hieß die richtige Richtung Sozialismus.Heute heißt sie: „No-Go mit der AfD!“ Wer seinen geleisteten Eid ernst nehme, argumentiert Hüber, könne gar nicht anders. Welchen Eid er dabei gedanklich vor Augen hat, den Fahneneid der DDR-Grenztruppen oder den Diensteid beim früheren Klassenfeind sagt er nicht. Das ist eine bemerkenswerte private Erweiterung des Beamtenrechts. Denn dort steht tatsächlich:

Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.

Vielleicht ist ausgerechnet diese Passage irgendwann zwischen Gesellschaftswissenschaften, Grenzdienst und Antifaschismusfortbildung unter den Tisch gefallen.Denn das ist der kleine, lästige Unterschied zwischen Rechts- und Gesinnungsstaat:Der Polizeibeamte dient nicht der Partei.

Also nicht der CDU. Nicht der SPD. Nicht den Grünen. Nicht der AfD.Und zum Glück auch nicht Sven Hüber. Er dient Recht und Gesetz und damit dem ganzen Volk. Das Bundesbeamtengesetz verlangt zugleich ausdrücklich das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Nur verwandelt dieser Eid das Wahlrecht des Beamten eben nicht in einen von Sven Hüber betreuten Multiple-Choice-Test.

Das findet nicht nur irgendein rechter Kommentator. Das findet Hübers eigene Gewerkschaft. Der größte GdP-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen distanziert sich ausdrücklich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und seinen „juristisch problematischen Schlussfolgerungen“. Der Diensteid nehme den Kollegen nicht das Wahlrecht. Ein „No-Go mit der AfD“ sei eine legitime gewerkschaftliche Position, aber keine rechtliche Folge des Diensteides. Teile seiner Thesen seien sogar juristisch falsch.

Erstaunlich.Wenn einem ausgerechnet die eigene Polizeigewerkschaft erklären muss, wie der Diensteid funktioniert, ist die politische Weiterbildung wohl noch nicht ganz abgeschlossen.

Früher bei den Grenztruppen wäre das nicht passiert.

Der innere Notstand wartet schon

Hüber denkt allerdings größer. Mit Artikel 91 Grundgesetz kommt bei ihm bereits das Besteck für den „inneren Notstand“ auf den Tisch. Polizeiführungen sollten sich auf entsprechende Szenarien vorbereiten, Bereitschaftspolizeien müssten wissen, was zu tun sei, wenn eine AfD-Regierung die Verfassungsordnung gefährde. Dazu gibt es gleich noch die kleine Handreichung zur Remonstration.

Demokratie zum Mitnehmen. Remonstration, innerer Notstand, Bereitschaftspolizei. Alles im praktischen Politoffiziers-Reiseset. Natürlich schreibt Hüber nicht:

„AfD gewinnt – Polizei übernimmt.“

So grobmotorisch ist er nicht. Hüber hat schließlich Gesellschaftswissenschaften an der Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ studiert. Da lernt man die Feinheiten der Instrumente imperialistischer Macht- und Herrschaftssicherung.Für politische Grobmotorik gibt es auch Fachbegriffe.

Die gedankliche Strecke ist trotzdem auffällig kurz: AfD-Regierung – Verfassungsgefahr – Innerer Notstand – Polizei.

Kann man schon mal vorbereiten. Falls der Wähler sich vertut und keiner da ist der den unverzeihlichen Fehler per Anruf rückgängig macht.

Artikel 91 GG ist allerdings keine verfassungsrechtliche Notbremse für Wahlergebnisse, die einem ehemaligen DDR-Politoffizier schlechte Laune machen. Er setzt eine drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes voraus. Ein falsches Kreuz auf dem Wahlzettel genügt nicht. Aus gutem Grund.

Bewaffnete Staatsorgane sollen in einer Demokratie gerade nicht lernen, zwischen politisch erwünschten und politisch unerwünschten Wahlergebnissen zu unterscheiden. Das Volk darf nämlich falsch wählen. Sogar so falsch, dass Sven Hüber das Ergebnis überhaupt nicht gefällt.

Ist manchmal lästig, diese Demokratie. Die Leute machen tatsächlich ihr Kreuz selbst. Früher war politische Zuverlässigkeit übersichtlicher organisiert. Und das Ergebnis von Wahlen.

Fachkraft für politische Zuverlässigkeit

Der historische Beigeschmack wird nicht kleiner dadurch, dass Hüber selbst in einem Staat Karriere macht, dessen bewaffnete Organe ziemlich genaue Vorstellungen davon haben, welche politische Ordnung die richtige ist.

Von 1987 bis zum Mauerfall dient Hüber im Grenzregiment 33 in Berlin-Treptow. Zunächst als Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef, später als Jugendinstrukteur. Seine Tätigkeit umfasst politische Schulung und Anleitung der Grenzsoldaten. Im Bereich dieses Grenzregiments wird im Februar 1989 der 20-jährige Chris Gueffroy erschossen, als er versucht, die DDR zu verlassen. Das bedeutet nicht, dass Sven Hüber an Gueffroys Tod persönlich beteiligt war. Sein Posten war aber auch nicht Leiter der Betriebssportgruppe Angeln.

Er gehört zum politischen Führungsapparat eines Grenzsystems, in dessen militärischer Befehlswelt für sogenannte Grenzverletzer Formulierungen wie „festzunehmen oder zu vernichten“ existieren. Das ist etwas anderes als ein Schützenverein.

An Kameradschaft scheint es Hüber jedenfalls nicht gefehlt zu haben. Im Jahr 2000 tritt er im Strafverfahren gegen einen früheren Vorgesetzten als Zeuge auf. Die Strafkammer kommt laut dokumentierter Urteilsbegründung zur Überzeugung, Hüber und zwei weitere ehemalige Grenzoffiziere hätten sich abgesprochen und versucht, dem Angeklagten aus „falsch verstandener Kameradschaft“ durch für ihn günstige Falschaussagen eine Verurteilung zu ersparen. Hüber selbst wird deshalb nicht wegen Falschaussage verurteilt.

Das Gericht hinterlässt trotzdem eine Personalbeurteilung von beinahe literarischer Schönheit.Der Bundesgrenzschutz habe bei der Übernahme der drei ehemaligen Grenztruppenoffiziere:„keine glückliche Hand bewiesen“.

Man muss so einen Satz einfach stehen lassen. Bei Hübers Übernahme hatte der Bundesgrenzschutz keine glückliche Hand. Bei seiner anschließenden Karriere offenbar umso mehr. Fachkräftemangel war offenbar schon früher Thema. Da muss man eben nehmen, was über die Mauer geklettert kommt.

Hüber wird dabei nicht irgendein Bundespolizist. Seit 2000 führt er den Hauptpersonalrat der heutigen Bundespolizei. Seit 2022 ist er stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender, zuständig unter anderem für Beamtenpolitik, Personalvertretungsrecht und Rechtsschutz. Der Mann, über dessen Übernahme ein Gericht diesen bemerkenswerten Satz hinterließ, erklärt heute also anderen Polizisten die politischen Konsequenzen ihres Diensteides.

Deutschland ist ein Land der zweiten Chancen. Bei ausreichend erfolgreicher Personalratsarbeit gibt es offenbar auch ein Abo.

Abteilung Geschichtspflege

Mit seiner DDR-Vergangenheit hat Hüber später einigen juristischen Beschäftigungsbedarf.Die Presse entpuppt sich als Ärgernis.Er streitet jahrelang darum, ob Medien ihn namentlich als früheren Politoffizier des Grenzregiments 33 im historischen Zusammenhang mit Chris Gueffroy nennen dürfen. Am Ende setzt sich die Pressefreiheit durch.

In der DDR wäre das nicht passiert.

Geschichte erledigt? Nicht ganz. Als Hübers neueste politische Bildungsarbeit im August 2026 öffentlich etwas ungünstig aufgenommen wird, bekommt auch Wikipedia gewerkschaftliche Personalbetreuung. Die GdP bestätigt, dass sie einschlägige Wikipedia-Beiträge bearbeitet, um aus ihrer Sicht „Unwahrheiten oder tendenziöse Behauptungen“ zu korrigieren. Dass Änderungen ausgerechnet parallel zur aktuellen Debatte erfolgen, bezeichnet sie als Ergebnis eines „internen Kommunikationsdefizits“. Wikipedia ist da anderer Meinung, und macht die Löschungen rüclgängig.

Natürlich. Ein ehemaliger DDR-Politoffizier gerät wegen politischer Belehrungen für Polizeibeamte in die Kritik, und zeitgleich beginnt seine Organisation, an der Darstellung seiner Vergangenheit in einer Enzyklopädie herumzuarbeiten. Nicht Geschichtsumschreibung. Geschichtspflege.

Die Vergangenheit lässt sich nicht aus dem Lebenslauf entfernen. Also entfernt man die Erinnerung daran. Praktisch. Vielleicht bekommt Wikipedia demnächst einen Hauptpersonalrat.

GdP-Chef Jochen Kopelke stellt schließlich klar: Es sei nicht Aufgabe der GdP, ihren Mitgliedern Wahlempfehlungen anzubieten oder sie zu belehren. Sieh an. So liefert Hübers Bundesvorsitzender den Schlusssatz zur politischen Bildungsstunde seines Stellvertreters. Der Unterschied zwischen Rechtsstaat und Gesinnungsstaat besteht eben nicht darin, wer die richtige Gesinnung festlegt. Sondern darin, dass der Staat sie gerade nicht festlegt.

Ein Polizist darf politische Überzeugungen haben. Er darf wählen. Er darf sogar etwas wählen, das Sven Hüber für falsch, gefährlich oder unerträglich hält.

In der DDR wäre das nicht passiert.

Falls konkrete Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen, gibt es dafür rechtsstaatliche Verfahren. Individuelle Prüfung. Tatsachen. Dienstrecht. Nicht die politische Geschmackskontrolle eines Gewerkschaftsfunktionärs.Vielleicht liegt genau dort das Problem. Möglicherweise betrachtet Hüber Demokratie noch immer aus der Perspektive eines Politoffiziers. Gelernt ist gelernt.

Aber Beamte dienen dem ganzen Volk. Auch dem unangenehmen Teil. Auch dem Teil, dessen Wahlentscheidung ehemaligen Politoffizieren spontanen verfassungspolitischen Handlungsbedarf verursacht.

Hübers offizieller Lebenslauf auf der Internetseite der GdP ist übrigens von geradezu klösterlicher Schlichtheit: 1964 geboren. 1990 Eintritt in die Polizei. 1990 Eintritt in die GdP.

Mehr braucht der moderne Mensch offenbar nicht über die Jahre davor zu wissen.1964 bis 1989?Historische Betriebsferien.

Eine deutsche Karriere. Manche Lebensläufe enthalten keinen Bruch.

Nur einen Systemwechsel.

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